Fotos: Brillux
Die Welt, in der wir leben, ist eine Welt des Sehens. Fast 80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Wenn sich die Sehkraft aus unterschiedlichsten Gründen vermindert – und das wird sie spätestens im Alter zunehmend und unaufhaltsam –, wird die Selbstständigkeit der Betroffenen automatisch gravierend eingeschränkt. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht damit außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken mit sich. Die Bedürfnisse von Blinden und Seheingeschränkten spielen seit 2009 in der SIA 500 eine wichtige Rolle.
Es geht darum, nicht nur Herkömmliches an die im Sehen eingeschränkte Nutzer anzupassen, sondern von Beginn an so zu planen und zu gestalten, dass die Bauten für betroffene Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar, für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt für alle der Allgemeinheit zugängliche Bauten, z.B. Restaurants, Hotels, Banken, Verkaufsläden, Einkaufszentren, Kinos, Theater, Museen, Versammlungs- und Aufenthaltsräume, Sport- und Wellnessanlagen, Park- und Grünanlagen sowie deren Erschliessung, Bauten für eine bestimmte Zielgruppe, z.B. Schulen, Kirchen und Clubs, Bauten, in denen Dienstleistungen persönlicher Natur für einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden, z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien und Architekturbüros sowie für Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen.
Infolge der Veränderung des Auges kommt es mit zunehmendem Alter nicht nur zu einer stetigen und unaufhaltsamen Einschränkung der Sehfähigkeit, sondern vor allem zu einer veränderten visuellen Wahrnehmung. Symptome, wie z. B. Sehfeldeinschränkungen, Blendempfindlichkeit und eine sich verändernde Wahrnehmung von Farben und Kontrasten, machen ein diesbezügliches Umdenken im Umgang in öffentlichen Gebäuden notwendig. Mehr als 83% aller blinden und sehbehinderten Menschen sind über 50 Jahre alt, mit deutlicher Tendenz, dass die Einschränkung immer häufiger im jüngeren Alter beginnt.
Darüber hinaus ist eine auf den ersten Blick sichtbare und eindeutige Raumorganisation für jeden angenehm – auch für Menschen ohne Einschränkung. Visuelle Barrierefreiheit betrifft neben funktionierenden Wege-Leit-Systemen sowohl die Farbigkeit und Blendfreiheit von Wänden, Decken, Böden und Lichtquellen als auch die Farbigkeit und Materialität von Türen, Zargen, Fenstern, Säulen und Zonierungen sowie inneren Erschließungen.
Die Herausforderung für Planer: die Entwicklung einer neuen, nicht ausgrenzenden Raum-Ästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer.
Die gestalterischen Vorgaben, die durch die SIA 500 „Hindernisfreies Bauen“ formuliert werden, erfordern von Architekten und Planern ein neues Gestaltungsbewusstsein. Sind heute homogene Flächenbündigkeiten, minimalistische Konzepte, ganzheitliche Ton-in-Ton-Farbplanungen anerkannt und häufig gewünscht und gewollt, wird der Fokus künftig auf Kontraste gerichtet sein müssen.
Wenn bisher Raumgrenzen aufgelöst, Türen, Griffe und Säulen in den Hintergrund gestaltet wurden, so besagt die SIA zur visuellen Barrierefreiheit, eben diese zu betonen – Türen, Zargen und Konturen deutlich zu markieren, Böden von Wänden in ausreichendem Kontrast zu trennen und Barrieren wie Säulen stark kenntlich zu machen.
Brillux hilft Ihnen, die Auflagen zu erfüllen und frühzeitig mit Beginn der Planung von öffentlichen Gebäuden die Farbkonzeption mitzudenken. Berechnen Sie die entsprechend geforderten Kontrastwerte für Ihr individuelles Farbkonzept mit dem Brillux Kontrastrechner und lassen Sie sich in der Brillux Akademie beraten und schulen.
In der Schweiz gibt es momentan rund 377.000 sehbehinderte Menschen, davon gelten ca. 50.000 als blind, Tendenz steigend. Man schätzt, dass in der Schweiz derzeit rund 200.000 Menschen an der Makuladegeneration und weitere 50.000 am Glaukom erkrankt sind. Beides Augenkrankheiten, die zur Erblindung führen. Weitere 35.000 Schweizer leiden unter Diabetischer Retinopathie, die ebenfalls in Blindheit endet. Jedes Jahr kommen etwa 3.000 neue Fälle hinzu. Es wird geschätzt, dass in der Schweiz ca. jeder Zehnte am Grauen Star erkrankt. Mit rund 100.000 Eingriffen pro Jahr ist dies in der Schweiz die häufigste Operation.
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) prognostiziert für das Jahr 2030 um die 500.000 blinde und sehbehinderte Personen. Nach 2040 rechnet er für die Schweiz mit 600.000 betroffenen Personen.
Weitere Infos zu Augenkrankheiten mit Sehbehinderungssimulation
Für jeden Farbton kann man den Hellbezugswert (HBW) ermitteln. Dieser gibt die Helligkeit einer Körperfarbe ohne Berücksichtigung von Beleuchtung, Reflexion, Glanzgrad oder Struktur an und beschreibt den Anteil des auf eine Oberfläche auftreffenden sichtbaren Lichts, der von dieser Oberfläche reflektiert wird. Helle Töne verfügen über hohe Werte, dunkle Töne über niedrige Werte.
Dagegen hängt die messbare Leuchtdichte neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichts auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab; somit wird auch die Beleuchtung des Raums mit eingemessen, was bei den HBW gänzlich ausgeschlossen ist.
Als Leuchtdichtekontrast wird der vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet. Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie von der SIA 500 gefordert wird.
Hinweis: Für Spezialbauten, d. h. Bauten, die zur vorrangigen Nutzung durch Menschen im Alter oder mit einer Behinderung und zur Pflege und Betreuung von Personen bestimmt sind, wie z. B. Spitäler/Reha-Einrichtungen, Alters-/Pflegezentren, Pflegewohngruppen, altersgerechte Wohnungen, Sonderschulen/geschützte Werkstätten, gelten sehr spezifische, hohe Anforderungen. Gebäude, die vornehmlich durch ältere und sehbehinderte Menschen genutzt oder bewohnt werden, haben hohe Anforderungen an die Beleuchtung zu erfüllen. Hier sind die Richtlinien SLG 104 «Alters- und sehbehindertengerechte Beleuchtung im Innenraum» zu beachten. Die Vorgaben der SIA 500 sind für Bauten mit erhöhten Anforderungen nicht ausreichend.
Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen, die die Informationsaufnahme beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.
Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen. Errechnen lässt sich der Wert mit der sogenannten Michelson-Formel.
Neben einer optimalen Beleuchtung sind in Gebäuden für ältere und sehbehinderte Menschen gute Kontraste eine Voraussetzung, um reduziertes Sehvermögen gut einsetzen zu können. Die Norm SIA 500 regelt unter Ziffer 4.3 bei welchen Gebäudeteilen Kontraste welcher Prioritätsstufe eingesetzt werden müssen und definiert diese.
So werden zum Orientieren und Leiten wie z. B. für die Erkennbarkeit der Türen für die Türen bzw. Türumfassung, für die Markierung eines Hindernisses, die Erkennbarkeit von Befehlsgebern im Aufzug, Klingel- und Ruftaster sowie Bodenmarkierungen die Prioritätsstufe II gefordert, die einen Mindestkontrast von 0,3 erfüllen muss.
Für Warnungen und schriftliche Informationen, wie z. B. für Piktogramme und Schriften, sowie die Erkennbarkeit und Markierung von Stufen und Treppen, die Markierung von Trittkanten und Kammplatten bei Fahrtreppen gilt die Prioritätsstufe I und damit ein geforderter Mindestkontrast von 0,6. Die hellere der kontrastgebenden Flächen muss einen Reflexionsgrad von mindestens 0,6 aufweisen
Geht man von matten, unstrukturierten Oberflächen und ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung aus, kann man mit dem Brillux Kontrastrechner auf Basis der Hellbezugswerte näherungsweise schnell den vorhandenen visuellen Kontrastwert oder den nötigen Hellbezugswert der zweiten Farbe ermitteln.
Kontrast berechnen: Vergleichen Sie zwei Scala-Farbwerte und lassen Sie sich berechnen, ob der Kontrast den Anforderungen genügt.
Hellbezugswert ermitteln: Von einem Ausgangsfarbton gelangen Sie anhand des gewünschten Kontrasts zum benötigten Hellbezugswert einer zweiten Farbe. Mit dem Brillux Color Diamond lässt sich schnell und sicher ein Farbton und sein Hellbezugswert ermitteln.
Eine kontrastreiche Gestaltung von Räumen beeinflusst entscheidend die Orientierungsmöglichkeit in Gebäuden und Räumen. Kontrastarme Räume verunsichern und Menschen mit Sehschwächen verlieren leicht die Orientierung.
Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies kann beispielsweise durch die kontrastreiche Gestaltung der Fußböden und Wände oder durch eine markante Gestaltung der Fußleisten oder Türzargen erreicht werden. Wände und Böden sollen durch eine kontrastierende Gestaltung unterscheidbar sein.
Visuelle Informationen wie z.B. Wegweiser und Raumnummern sollten auch für sehbehinderte Menschen sichtbar und erkennbar sein. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind
Informationen dürfen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen hinsichtlich der Leuchtdichte zu ihrem Umfeld einen visuellen Kontrast aufweisen. Je höher der Leuchtdichtekontrast, desto besser ist die Erkennbarkeit. Hohe Kontrastwerte ergeben Schwarz-Weiß- bzw. Helldunkel-Kombinationen.
Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelung heller Flächen auf glänzenden Oberflächen sind zu vermeiden, um Personen mit erhöhter Blendempfindlichkeit nicht zusätzlich zu belasten. Die Augen versuchen sowohl auf die spiegelnde Fläche als auch auf das Spiegelbild zu fokussieren. Es kommt zu visueller Fehlbeanspruchung – auch bei nicht Seheingeschränkten.
Farbgestaltung ist eine sensible, subjektive, hinsichtlich visueller Barrierefreiheit aber auch eine berechenbare Angelegenheit. Der Brillux Objektservice unterstützt Sie gern:
persönliche Bestandsanalyse vor Ort – Aufnahme besonderer Gegebenheiten und Farbvorgaben und Gestaltungswünschen
Anfertigung fotorealistischer 3DVisualisierungen
Beratung über den Einsatz von Brillux Produkten und Empfehlungen zum Beschichtungsaufbau
Immer für Sie da. In allen Projektphasen stellt Brillux Ihnen qualifizierte Technische Berater und Farbdesigner zur Seite, die Sie individuell und kompetent betreuen.